Ukrainische Führerscheine werden anerkannt

Meldung aus dem Deutschen Bundestag

Ukrainische Führerscheine werden anerkannt

Meldung aus dem Deutschen Bundestag

Information aus dem Abgeordnetenbüro Michael Kißeling, MdB

Nach Rückfrage von Stephan Krebs zum Thema “Ukrainische Führerscheine” folgte diese Meldung aus dem Abgeordnetenbüro. Herzlichen Dank dafür!

Sehr geehrter Herr Krebs,

wie versprochen, kann ich mit neuen Informationen bezüglich des Sachstandes zu den ukrainischen Führerscheinen aufwarten.

Anbei finden Sie den aktuellen Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Gelb markiert sind bereits wichtige Punkte daraus.

Der Entwurf wurde heute im Plenum abgestimmt. Da bislang nicht sicher war, ob die Verordnung im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens ggfs. schon Anfang Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet werden kann, hatte das BMDV die Bundesländer gebeten, im Vorgriff auf die Verordnung zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anzuerkennen.

Die Verordnung soll 20 Tage nach Verkündung im EU Amtsblatt ohne nationale Umsetzungsakte unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten.

Falls Sie Rückfragen haben sollten, können Sie sich gerne bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Besel

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Büroleitung | Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Abgeordnetenbüro Michael Kießling, MdB
Fachpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag für Infrastruktur, Bauwesen und Mobilität

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Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-75211
Fax: +49 30 227-70208
E-Mail: michael.kiessling@bundestag.de

Auszüge aus dem PDF “VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente” (zur automatischen Übersetzung).

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„Generell sollten Personen mit einem von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerschein, denen nach nationalem Recht vorübergehender oder angemessener Schutz gewährt wird, ihren Führerschein im Hoheitsgebiet der EU verwenden können, solange der vorübergehende Schutz andauert. Angesichts des vorübergehenden Charakters des Schutzes sollte es nicht nötig sein, einen ukrainischen Führerschein gegen einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein umzutauschen. […] Gleichzeitig müssen Personen, die nach nationalem Recht vorübergehenden oder angemessenen Schutz genießen, nicht sofort eine weitere theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung – für sie häufig in einer Fremdsprache – ablegen und/oder sich in dem Mitgliedstaat ihres vorübergehenden Aufenthalts einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.“ (Seite 1/2)

[…] 

„Solange der Krieg in der Ukraine anhält, ist es für Inhaber ukrainischer Führerscheine fast unmöglich, einen von den zuständigen ukrainischen Behörden ausgestellten internationalen Führerschein zu erhalten. Personen, die nach nationalem Recht vorübergehenden oder angemessenen Schutz genießen, sollten daher zumindest für die Dauer des vorübergehenden Schutzes von der Pflicht befreit werden, zusätzlich zum ukrainischen einen internationalen Führerschein zu besitzen. Unter diesen außergewöhnlichen Umständen sollte auch auf eine beglaubigte Übersetzung bestehender ukrainischer Führerscheine verzichtet werden, da diese sich als kostspielig erweisen kann und für Personen, die bei der Flucht aus ihrem Land möglicherweise alle Ersparnisse verloren haben, zusätzliche Kosten verursachen würde.“ (Seite 2)

[…] 

„Ähnliches gilt für die Befähigungsnachweise von Bus- und Lkw-Fahrern. Im Einklang mit der Richtlinie 2003/59/EG3, die die Ukraine bereits für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr umgesetzt hat, haben solche Befähigungsnachweise in der Regel eine Gültigkeitsdauer von höchstens fünf Jahren4. In Anbetracht der Lage sollte qualifizierten Berufskraftfahrern, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, ein angemessener Zugang zu wirtschaftlichen Tätigkeiten in der EU gewährt werden. Zur Erarbeitung von Lösungen für eine wirksame harmonisierte Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen dieses Vorschlags wird die Kommission mit den benannten Sachverständigen gemäß Artikel 11a Absatz 4 der Richtlinie 2003/59/EG einen Gedankenaustausch über die von den Mitgliedstaaten erlassenen nationalen Vorschriften organisieren. 

Vor diesem Hintergrund und wie im EU-Ukraine-Aktionsplan für Solidaritätskorridore dargelegt wurde, sollte der Zugang von Berufskraftfahrern aus der Ukraine zur Beschäftigung in der Europäischen Union durch Festlegung spezieller Vorschriften für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen für ukrainische Berufskraftfahrer erleichtert werden.“ (Seite 2)

[…] 

„Die Mitgliedstaaten sollten eine über die administrative Gültigkeitsdauer hinaus verlängerte Gültigkeit ukrainischer Führerscheine anerkennen, zumindest bis zum Ende des Zeitraums des vorübergehenden Schutzes.

Die Umstände der Flucht vor dem Krieg führen häufig dazu, dass wichtige Dokumente wie Führerscheine oder Befähigungsnachweise verloren gehen, gestohlen werden oder in der Kriegszone zurückgelassen werden müssen, ohne dass die unmittelbare Möglichkeit besteht, sie wiederzuerlangen. In solchen Fällen sollten die Mitgliedstaaten vorbehaltlich einer Überprüfung (z. B. im nationalen elektronischen Führerscheinregister der Ukraine) in der Lage sein, befristete Führerscheine auszustellen, die die ursprünglichen Führerscheine für die Dauer des vorübergehenden Schutzes ersetzen.“ (Seite 3)

Dokument (PDF)

Download
Verordnung Ukraine Fahrerdokumente (PDF)

“VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente”