Behörden (Landratsamt)

So hilft das Landratsamt Landsberg am Lech

Behörden (Landratsamt)

So hilft das Landratsamt Landsberg

Informationen vom / Kontakt zum Landratsamt Landsberg am Lech

Das Landratsamt pflegt eine eigene Seite mit Fragen und Antworten. Die Ukrainische Sprache kann rechts oben eingestellt werden.

https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/fluechtlinge-aus-der-ukraine/

Koordination UKRAINE-Hilfe

Stefanie von Valta

Stefanie von Valta

Integrationslotsin

Telefon: +49 (8191) 129-1398

Ukraine Infohotline 

im Landratsamt
Landsberg am Lech

Telefon: 08191/129-1540
E-Mail: ukrainehilfe@LRA-LL.bayern.de

Neues zur Zulassung von ukrainischen KFZ (15.06.2023)

Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, hat das Bundesverkehrsministerium am 05.06.2023 auf dessen Internetseite unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html die beigefügten Infoblätter veröffentlicht (ukraine-merkblatt-teil-b.pdf, ukraine-teil-b-anlage.pdf. Diese sollen wohl zeitnah auch auf Ukrainisch veröffentlicht werden.

Demnach besteht die Möglichkeit, dass für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die länger als ein Jahr in Deutschland verkehren, eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfist zur Nutzung des Fahrzeugs in Deutschland bis zum Ablauf der Grenzversicherung, längstens jedoch bis 31.03.2024 beantragt werden kann. Danach müssen die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden.

Ein entsprechendes Antragsformular (Antrag_auf_Ausnahmegenehmigung.pdf) finden Sie hier:

Wichtige Information zur Fiktionsbescheinigung!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Fiktionsbescheinigung läuft im Juni oder Juli ab?

Sofern Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 stehen und diese im Juni bzw. Juli ihre Gültigkeit verliert, möchten wir Sie bitten, dass Sie zeitnah einen Termin zur Verlängerung buchen. Hierzu nutzen Sie bitten unsere Online Terminreservierung (Anleitung anbei).

Bitte planen Sie für Ihren Vorsprachetermin mind. 30 Minuten (pro Person) Ihrer Zeit ein. Sofern Sie sich längere Zeit in Deutschland aufhalten möchten, werden wir bei diesem Termin nicht nur Ihre Fingerabdrücke abnehmen (= PIK-Registrierung), sondern mit Ihnen auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG final beantragen (Bestellung der Plastikkarte).

Ihre Fiktionsbescheinigung läuft im August oder September ab?

Sofern Ihre Fiktionsbescheinigung erst im Monat August bzw. September ihre Gültigkeit verliert, prüfen Sie bitte regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach. Sie werden vermutlich eine Einladung zur Abnahme Ihrer Fingerabdrücke (PIK-Registrierung) von der Regierung von Oberbayern erhalten. Bitte nehmen Sie diesen Termin zuverlässig war.
Erst nach erfolgter Abnahme Ihrer Fingerabdrücke (PIK-Registrierung) können auch Sie einen Termin zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Bestellung Plastikkarte) buchen.

Herzlichen Dank!

Ihr
Amt für Integration, Ausländerbehörde und Asylangelegenheiten

 

Anleitung Terminreservierung (PDF-Datei, Sprache: Ukrainisch)

Download: Anleitung Terminreservierung