Behörden (Landratsamt)
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So hilft das Landratsamt LandsbergInformationen vom / Kontakt zum Landratsamt Landsberg am Lech
Das Landratsamt pflegt eine eigene Seite mit Fragen und Antworten. Die Ukrainische Sprache kann rechts oben eingestellt werden.
https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/fluechtlinge-aus-der-ukraine/
Koordination UKRAINE-Hilfe
Stefanie von Valta
Integrationslotsin
Telefon: +49 (8191) 129-1398
Ukraine Infohotline
im Landratsamt
Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1540
E-Mail: ukrainehilfe@LRA-LL.bayern.de
Neues zur Zulassung von ukrainischen KFZ (15.06.2023)
Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, hat das Bundesverkehrsministerium am 05.06.2023 auf dessen Internetseite unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html die beigefügten Infoblätter veröffentlicht (ukraine-merkblatt-teil-b.pdf, ukraine-teil-b-anlage.pdf. Diese sollen wohl zeitnah auch auf Ukrainisch veröffentlicht werden.
Demnach besteht die Möglichkeit, dass für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die länger als ein Jahr in Deutschland verkehren, eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfist zur Nutzung des Fahrzeugs in Deutschland bis zum Ablauf der Grenzversicherung, längstens jedoch bis 31.03.2024 beantragt werden kann. Danach müssen die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden.
Ein entsprechendes Antragsformular (Antrag_auf_Ausnahmegenehmigung.pdf) finden Sie hier:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfrist zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland (PDF)
- ANLAGE Konzept Sicherheitsüberprüfung (ukraine-teil-b-anlage) (PDF)
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren (ukraine-merkblatt-teil-b) (PDF)
Wichtige Information zur Fiktionsbescheinigung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Fiktionsbescheinigung läuft im Juni oder Juli ab?
Sofern Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 stehen und diese im Juni bzw. Juli ihre Gültigkeit verliert, möchten wir Sie bitten, dass Sie zeitnah einen Termin zur Verlängerung buchen. Hierzu nutzen Sie bitten unsere Online Terminreservierung (Anleitung anbei).
Bitte planen Sie für Ihren Vorsprachetermin mind. 30 Minuten (pro Person) Ihrer Zeit ein. Sofern Sie sich längere Zeit in Deutschland aufhalten möchten, werden wir bei diesem Termin nicht nur Ihre Fingerabdrücke abnehmen (= PIK-Registrierung), sondern mit Ihnen auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG final beantragen (Bestellung der Plastikkarte).
Ihre Fiktionsbescheinigung läuft im August oder September ab?
Sofern Ihre Fiktionsbescheinigung erst im Monat August bzw. September ihre Gültigkeit verliert, prüfen Sie bitte regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach. Sie werden vermutlich eine Einladung zur Abnahme Ihrer Fingerabdrücke (PIK-Registrierung) von der Regierung von Oberbayern erhalten. Bitte nehmen Sie diesen Termin zuverlässig war.
Erst nach erfolgter Abnahme Ihrer Fingerabdrücke (PIK-Registrierung) können auch Sie einen Termin zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Bestellung Plastikkarte) buchen.
Herzlichen Dank!
Ihr
Amt für Integration, Ausländerbehörde und Asylangelegenheiten
Anleitung Terminreservierung (PDF-Datei, Sprache: Ukrainisch)
Download: Anleitung Terminreservierung