Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, hat das Bundesverkehrsministerium am 05.06.2023 auf dessen Internetseite unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html die beigefügten Infoblätter veröffentlicht (ukraine-merkblatt-teil-b.pdf, ukraine-teil-b-anlage.pdf. Diese sollen wohl zeitnah auch auf Ukrainisch veröffentlicht werden.
Demnach besteht die Möglichkeit, dass für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die länger als ein Jahr in Deutschland verkehren, eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfist zur Nutzung des Fahrzeugs in Deutschland bis zum Ablauf der Grenzversicherung, längstens jedoch bis 31.03.2024 beantragt werden kann. Danach müssen die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden.
Ein entsprechendes Antragsformular (Antrag_auf_Ausnahmegenehmigung.pdf) finden Sie hier:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfrist zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland (PDF)
- ANLAGE Konzept Sicherheitsüberprüfung (ukraine-teil-b-anlage) (PDF)
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren (ukraine-merkblatt-teil-b) (PDF)